Mal wieder ne Dienstaufsichtsbeschwerde….
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgenden Sachverhalt gebe ich Ihnen zur Kenntnis:
Am heutigen Mittwoch, 25.01.2012 bemerkte ich um ca. 16:45 Uhr auf dem Parkplatz Glockengießerstraße / Amsdorfgasse ein Polizeifahrzeug, welches recht „ungewöhnlich“ geparkt worden war (vgl. anliegende Lichtbilder).
Ich begab mich zu dem Fahrzeug, um die „Parkkünste“ des Fahrzeugführers fotografisch zu dokumentieren. Auf dem Weg dort hin nahm ich wahr, dass sich ein Polizeibeamter in den Räumlichkeiten des pro-Sport, Abzuchtstr. 6 aufhielt und dort in ein intensives Verkaufsgespräch verwickelt war.
Am Parkplatz angekommen versuchte ich, Lichtbildaufnahmen von dem meines Erachtens nicht vorschriftsmäßig abgestellten Polizeifahrzeuges zu fertigen. Den Polizeibeamten im Fahrzeug nahm ich zunächst nicht wahr.
Jedoch bemerkte eben dieser Beamte offensichtlich mein Ansinnen, öffnete die Tür, und fragte recht forsch, „was ich denn hier vorhabe“. Wahrheitsgemäß teilte ich ihm mit, dass ich lediglich den mutmaßlichen Parkverstoß festhalte. Er drohte mir darauf hin die Beschlagnahme meines Mobiltelefones an, da es mir nicht gestattet sei, Kraftfahrzeuge zu fotografieren, in denen sich Personen aufhielten (?). Trifft dies zu? Auf welcher Grundlage ist es mir verboten, eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit und den / die entsprechenden Verursacher fotografisch festzuhalten?
Er forderte mich sodann auf, ihm die Fotografien auf meinem Mobiltelefon zu zeigen. Ich leistete dieser Aufforderung folge. Auf welcher Grundlage ist / war dieser Herr zu dieser Einsichtnahme berechtigt?
Leider ist es mir nicht möglich, diesen Herren namentlich zu benennen, da er sich mir zu keiner Zeit vorstellte und nach meiner Erinnerung auch kein Namensschild trug. Ich gehe aber davon aus, dass es sich problemlos anhand des Kennzeichens und der Uhrzeit – 16:45 Uhr – feststellen lässt, um welchen Beamten es sich hierbei handelt.
Ich „versuchte“, diesem Polizeibeamten mitzuteilen, dass ich es mir unangebracht scheint, wenn Polizeifahrzeuge derart bedenklich abgestellt werden, obwohl auf dem Parkplatz nach meiner Erinnerung zu diesem Zeitpunkt mindestens 4 Parkbuchten frei gewesen waren. Der Polizeibeamte ignorierte mich und meine Frage, und wandte sich einer anderen Bürgerin zu.
Ich begab mich sodann zurück in meine Wohnung, und beobachtete, dass das Polizeifahrzeug um 17:10 Uhr, mithin ungefähr 25 (!) Minuten später entfernt worden war.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle mitnichten unterstellen, dass der Fahrzeugführer während des Geschehens (während seiner Dienstzeit – er trug Uniform!!) in den Geschäftsräumen pro-Sport, Abzuchtstr. 6 private Geschäfte tätigte (möglicherweise kaufte ja er gerade eng sitzende Radlerhosen für die „Rosa Goslarer Polizeimountainbiker e.V.“ o.ä. ein), aber ist es Ihren Mitarbeitern wirklich nicht möglich, ihre Kraftfahrzeuge StVO-konform abzustellen? Ihren Mitarbeitern wird schließlich eine gewisse „Vorbidlfunktion“ zuteil.
Weiterhin stelle ich die Behauptung auf, dass die beiden fraglichen Mitarbeiter keinen Parkschein erworben und „gut sichtbar in der Windschutzscheibe“ ausgelegt hatten (zugegeben, sie haben ja schließlich auch keinen regulären Parkplatz in Anspruch genommen….), zumindest konnte ich keinen solchen wahrnehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre Ihnen äußerst verbunden, wenn Sie mich mittels einer ausführlichen Stellungnahme aufklären können, ob ich meine staatsbürgerlichen Pflichten „zu genau“ genommen habe, oder ob Ihren Mitarbeitern hier tatsächlich ein Fehlverhalten zuzurechnen ist.
Gerne höre ich von Ihnen. Mit vorzüglicher Hochachtung,




















