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Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
(Wären wir in Amerikaland könnte ich jetzt bestimmt irgendwie eine dieser berühmten Auf-meiner-Mikrowelle-stand-nirgendwo-dass-ich-darin-keine-Katze-trocknen-darf-Klagen erheben und damit Millionen Mark verdienen…)
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